Begleitung im Insolvenzverfahren
Unser Ziel ist es, Sie in der schwierigen Situation der Insolvenz zu begleiten, damit drohenden Haftungsgefahren wirksam begegnet werden kann, eine eventuell beabsichtigte Sanierung funktioniert oder eine beabsichtigte Restschuldbefreiung nicht scheitert.
Frühzeitige Beratung zahlt sich aus
Drohende Krise, Überschuldung oder schon tatsächlich eingetretene Insolvenz: eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zeigt Ihnen die richtigen Wege auf.
Fachanwalt für Insolvenzrecht in Köln
Verfahrenseinstellung und die Vermeidung berufsrechtlicher Konsequenzen sind dabei erste Ziele unserer Kanzlei in Köln.
Schulden?
Wir finden eine Lösung!
- Unternehmensinsolvenz
- Sanierung von Unternehmen
- Vermeidung von Haftung der Geschäftsführer
- Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen
- Insolvenzanfechtung
- Schuldenanalyse
- Ermittlung Ihrer Möglichkeiten
- Verhandlung mit Gläubigern
- Schnelle Hilfe
- Erfahrener Fachanwalt
- Vertrauensvolle Beratung
- Verschulden stoppen
Unsere Kernkompetenzen im Bereich Insolvenzrecht

Unternehmensinsolvenz
Bei Unternehmensinsolvenzen beraten wir bei der Fest- oder Nichtfeststellung der Insolvenzreife und wirken auf eine ordentliche Insolvenzantragstellung hin. Wir nehmen Kontakt zum Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter auf, um das Insolvenzverfahren in die richtigen Bahnen zu lenken. Wir helfen, unberechtigte Insolvenzanträge von Dritten abzuwehren (häufig: Sozialkassen).
Herauskauf von Unternehmensteilen
Vielfach werden Unternehmensteile trotz Insolvenzverfahren aus der Masse herausgekauft (asset deal), die dann von den ursprünglichen Unternehmern allein oder in Zusammenarbeit mit Dritten am Markt bleiben, was wir gleichfalls schon vor der Insolvenz vorbereiten und hinterher begleiten.

Sanierung von Unternehmen
Unternehmen, die von der Insolvenz (häufig: Zahlungsunfähigkeit) bedroht sind, können unter richtiger Beratung, unter Mitwirkung von Gläubigern und der Aufstellung eines Sanierungskonzeptes gerettet werden. Hier vertreten wir die Unternehmen, verhandeln mit Gläubigern, wirken an der Sanierung mit durch Begleitung des Sanierungskonzeptes und der Überwachung des Nichteintritts der Insolvenzreife.

Vermeidung von Haftungen
Geschäftsführer von GmbH's oder Vorstände von Aktiengesellschaften haben besondere Risiken, in Anspruch genommen zu werden. Das droht seitens der Sozialversicherungsträger, der Finanzämter und seitens des Insolvenzverwalters. Ferner bestehen erhebliche Risiken der Strafbarkeit. Unsere Aufgabe ist es, die Insolvenz so vorzubereiten, dass diese Risiken möglichst gering gehalten werden und der Geschäftsführer eine Insolvenz zumindest persönlich gut übersteht.
Ihr ansprechpartner
für Insolvenzrecht

Insolvenzanfechtung
Häufig werden Geschäftspartner wie Lieferanten in eine Insolvenz derart hineingezogen, dass der Insolvenzverwalter Leistungen anficht. Diese können existenzbedrohend sein, weil die Anfechtungsräume sich teilweise über vier und sogar zehn Jahre erstrecken. Unsere Aufgabe ist es, Anfechtungen der Insolvenzverwalter möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
RA Rainer Froese, LL.M. oec.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Steuerrecht